{"id":419,"date":"2023-10-31T15:10:59","date_gmt":"2023-10-31T14:10:59","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.life-systems.de\/?page_id=419"},"modified":"2024-01-11T10:14:08","modified_gmt":"2024-01-11T09:14:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sgp-digital.de\/ls\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4fts-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 1. November 2023<\/p>\n\n\n\n<p><strong>A. Allgemeines, Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Den Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu unseren Vertragspartnern liegen ausschlie\u00dflich die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4fts-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) zugrunde. Sie gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche unserer Angebote sowie die Durchf\u00fchrung des jeweiligen Vertrages, insbesondere f\u00fcr unsere danach zu erbringenden Lieferungen und Leistungen. Mit der Auftragserteilung durch unsere Vertragspartner werden diese AGB ausdr\u00fccklich anerkannt.<\/li>\n\n\n\n<li>Unsere AGB gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart wurden.<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Anerkennung von Abweichungen gilt grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr den jeweiligen Vertrag. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung und Leistung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausf\u00fchren.\u00a0<\/li>\n\n\n\n<li>Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausf\u00fchrung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.\u00a0<\/li>\n\n\n\n<li>Alle H\u00e4ndler und Kunden, die Produkte von Life Systems erwerben und diese Produkte ihrerseits auf dem Markt anbieten oder gewerblich vertreiben, unterliegen den allgemeinen Pflichten der Verordnung (EU) 2017\/745 und (EU) 2017\/746.\u00a0<\/li>\n\n\n\n<li>Life Systems beh\u00e4lt sich vor, eine separate Qualit\u00e4tssicherheitsvereinbarung abzuschlie\u00dfen.\u00a0<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>B. Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Unsere Angebote, Preise, Kostenvoranschl\u00e4ge und sonstige Zusagen gelten als freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich abgegeben und ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Lieferung seitens Life Systems zustande. Der Vertrag ist f\u00fcr beide Parteien bindend, d.h. insbesondere, dass der Besteller den Vertrag nicht einseitig stornieren oder Life Systems zur R\u00fccknahme der Produkte oder Ger\u00e4te auffordern kann. Dem Besteller steht als Unternehmer auch kein Widerrufsrecht zu. Eine einseitige Aufhebung bedarf der ausdr\u00fccklichen Zustimmung von Life Systems, wobei Life Systems hierzu nicht verpflichtet ist (Kulanzentscheidung). Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Besteller gesetzlich berechtigt ist, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Ist gegen\u00fcber einem verbindlichen Kostenvoranschlag die Ausf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Arbeiten notwendig, so kann der Kostenvoranschlag ohne schriftliche Vereinbarung um bis zu 10% \u00fcberschritten werden. F\u00fcr den Fall, dass dar\u00fcberhinausgehende \u00dcberschreitungen des Kostenvoranschlages notwendig werden, werden wir den Vertragspartner hier\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich informieren und ihm eine Frist von 8 Tagen zur Stellungnahme setzen. Erfolgt seitens des Vertragspartners nicht innerhalb der Frist eine schriftliche Ablehnung, f\u00fchren wir die Arbeiten in der von uns mitgeteilten Weise auf Kosten des Vertragspartners fort.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschreibungen von Liefergegenst\u00e4nden, technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen sowie Ma\u00df-, Gewichts- und Leistungsangaben, die Bestandteil eines freibleibenden Angebotes sind, dienen lediglich der Illustration und sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Technische \u00c4nderungen, die der Produktverbesserung oder der Erf\u00fcllung gesetzlicher Anforderungen dienen, bleiben vorbehalten, soweit diese \u00c4nderungen nicht wesentlich oder sonst f\u00fcr den Vertragspartner unter Ber\u00fccksichtigung der beiderseitigen berechtigten Interessen unzumutbar sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausk\u00fcnfte und Empfehlungen durch Life Systems erfolgen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, Life Systems hat sich ausdr\u00fccklich und schriftlich zur Erteilung von Ausk\u00fcnften und Empfehlungen verpflichtet. Ob ein Produkt auch f\u00fcr die speziellen Anwendungsf\u00e4lle des Bestellers geeignet ist, hat der Besteller in eigenen Testreihen<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>C. Urheber- und Verwertungsrechte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Kostenvoranschl\u00e4gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns uneingeschr\u00e4nkte Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind; vor der Weitergabe an Dritte ist unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung einzuholen. Unterlagen unseres Vertragspartners d\u00fcrfen wir solchen Dritten zug\u00e4nglich machen, denen wir zul\u00e4ssigerweise die Belieferung oder einzelne Teilleistungen \u00fcbertragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Planungsunterlagen und andere zu Angeboten geh\u00f6rende Zeichnungen und Unterlagen sind auf Verlangen unverz\u00fcglich an uns zur\u00fcckzugeben, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>D. Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Unsere Preisangaben verstehen sich in EURO (\u20ac), sofern nichts anderes angegeben ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Sie gelten ab unserem Auslieferungslager, ausschlie\u00dflich Fracht, Zoll, Versicherung, Verpackung, Aufstellung und Montage und sonstiger \u00fcblicher Nebenkosten.<\/li>\n\n\n\n<li>Etwaig anfallende Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung zus\u00e4tzlich berechnet.<\/li>\n\n\n\n<li>Wir behalten uns das Recht vor, bei Vertr\u00e4gen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten unter Ber\u00fccksichtigung der berechtigten Interessen des Vertragspartners die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen f\u00fcr die Beschaffung, Herstellung, Lieferung oder Montage zu erh\u00f6hen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>E. Lieferung und Lieferfristen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Eingang aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- oder Erg\u00e4nzungsw\u00fcnsche des Vertragspartners verl\u00e4ngern die Lieferzeit angemessen. Bei Lieferung auf Abruf beginnt die Lieferfrist mit Eingang des Abrufes bei uns.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei h\u00f6herer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, au\u00dfergew\u00f6hnlichen unverschuldeten Umst\u00e4nden (z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Naturkatastrophen, Aufruhr, Personalmangel durch Krankheit, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Transportst\u00f6rungen, Materialbeschaffungs- und Energieversorgungsschwierigkeiten und beh\u00f6rdlichem Eingriff) sind wir, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, berechtigt, die Lieferfrist in angemessenem Umfang zu verl\u00e4ngern. Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich um die Dauer der St\u00f6rung bei Ereignissen h\u00f6herer Gewalt, Streik oder Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unserer Einflussm\u00f6glichkeiten liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder die Erf\u00fcllung unserer Leistung von Einfluss sind. Unter den genannten Umst\u00e4nden sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn uns die Lieferung oder Leistung dauerhaft unm\u00f6glich oder unzumutbar wird. Dies gilt auch, wenn die genannten Umst\u00e4nde bei unseren Vorlieferanten eintreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umst\u00e4nde von unserem Vorlieferanten nicht oder mit nicht vertragsgerechter Qualit\u00e4t beliefert werden, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, sind sowohl wir als auch unser Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Besteht der berechtigte Verdacht, dass Produkte unserer Vorlieferanten nicht konform mit den geltenden regulatorischen Anforderungen sind, sind wir verpflichtet, dies dem Besteller unverz\u00fcglich in Schriftform kenntlich zu machen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Von kaufm\u00e4nnischen Fixgesch\u00e4ften abgesehen, ist der Vertragspartner bei \u00dcberschreiten verbindlicher Liefertermine oder -fristen \u2013 auch in den im vorigen Absatz genannten F\u00e4llen \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn wir in Verzug geraten sind und eine angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Zu Teillieferungen ist Life Systems nur berechtigt, wenn die Teillieferung vereinbart ist, in der Natur der Sache liegt (etwa Verbrauchsmaterialien) oder f\u00fcr den Besteller zumutbar ist, insbesondere im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Liefergegenst\u00e4nde sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zus\u00e4tzliche Kosten entstehen. Der Vertragspartner kann bei Teillieferung vom ganzen Vertrag nur dann zur\u00fccktreten, wenn die teilweise Vertragserf\u00fcllung f\u00fcr ihn ohne Interesse ist. Teillieferungen und Teilleistungen k\u00f6nnen von uns jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden. Ger\u00e4t die Bezahlung einer Teillieferung in Verzug, so k\u00f6nnen wir die weitere Vertragserf\u00fcllung aussetzen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>F. Annahme, R\u00fccknahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Wenn der Vertragspartner nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme verweigert oder ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, nicht annehmen zu wollen, k\u00f6nnen wir vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder wegen Nichterf\u00fcllung eine pauschale Vertragsstrafe iHv 1 % pro vollendeter Woche des Verzuges , h\u00f6chstens jedoch 5 % der Auftragssumme fordern. Dem Vertragspartner steht dabei der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Entsteht uns im Einzelfall ein au\u00dfergew\u00f6hnlich hoher Schaden, der die Schadenspauschale deutlich \u00fcbersteigt, sind wir zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vertragspartner bzw. dessen beauftragtes Personal ist bei Entgegennahme unserer Warenlieferung zu einer schriftlichen Best\u00e4tigung der Annahme verpflichtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine freiwillige R\u00fccknahme von Ware erfolgt ausdr\u00fccklich unter Vorbehalt und unter Beachtung der jeweils anwendbaren Verordnungen \u00fcber Medizinprodukte sowie nur nach vorheriger Absprache mit uns. Entstehende Kosten, wie Porto, Verpackung, Aufarbeitungs- und R\u00fccknahmegeb\u00fchren seitens der Vorlieferanten werden wir dem Vertragspartner weiterbelasten. Sterilg\u00fcter sind grunds\u00e4tzlich von einer R\u00fccknahme ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>G. Transport, Gefahren\u00fcbergang und Versand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Versandart, Versandweg und Verpackung werden bei fehlender besonderer Anweisung des Vertragspartners nach unserem besten Ermessen bestimmt, ohne dass wir daf\u00fcr verantwortlich sind, dass die schnellste oder billigste M\u00f6glichkeit gew\u00e4hlt wird. Die Transportbedingungen erfolgen gem\u00e4\u00df den Herstellervorgaben.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht am Ort unseres Auslieferungslagers auf den Vertragspartner \u00fcber, sobald die Ware an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist und zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- oder Leistungsbereitschaft auf den Vertragspartner \u00fcber. Die Gefahr geht in vorgenannter Weise auch dann auf den Vertragspartner \u00fcber, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Auf Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners werden wir die Ware gegen die gew\u00f6hnlichen Transportgefahren versichern.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vertragspartner verpflichtet sich bei vereinbarten Probestellungen zur \u00dcbernahme der Sorgfaltspflicht f\u00fcr die \u00fcberlassene Ware und zur Erstattung der Kosten f\u00fcr gew\u00fcnschtes Verbrauchsmaterial sowie etwaiger durch den Gebrauch entstehender R\u00fcckabwicklungs- und Reparaturkosten.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Ansicht, Erprobung, miet- oder leihweise bestellte bzw. \u00fcberlassene Ware sowie Konsignationsware ist w\u00e4hrend der \u00dcberlassungsdauer vom Vertragspartner auf seine Kosten gegen die \u00fcblichen Gefahren (mindestens Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus) zu versichern und bei Nichtabnahme auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners an uns zur\u00fcckzusenden. Der Vertragspartner verpflichtet sich dazu, die Ware gem\u00e4\u00df den Herstellervorgaben zu lagern und zu transportieren. Life Systems ist verpflichtet, nur solche Ware zur\u00fcckzunehmen, die nachweislich gem\u00e4\u00df den obigen Vorgaben gelagert und transportiert worden ist. Nach der R\u00fccksendung eventuell anfallende R\u00fcckabwicklungs- und Reparaturkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Besch\u00e4digung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Vertragspartner bei dem Bef\u00f6rderer unverz\u00fcglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>H. Aufstellung und Montage<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00fcr jede Art von Aufstellung und Montage gilt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, dass der Vertragspartner nach unseren Richtlinien die R\u00e4umlichkeiten zur Montage vorzubereiten und daf\u00fcr Sorge zu tragen hat, dass die notwendigen Stromanschl\u00fcsse und technischen Einrichtungen vorhanden sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Vertragspartner die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder \u00e4hnliche Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/li>\n\n\n\n<li>Verz\u00f6gert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umst\u00e4nde, die der Vertragspartner zu vertreten hat (Gl\u00e4ubigerverzug), so hat er in angemessenem Umfang die Kosten f\u00fcr Wartezeit und weitere erforderliche Reisen unseres Personals zu tragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vertragspartner verpflichtet sich dazu, die Ware gem\u00e4\u00df den Herstellervorgaben zu lagern. Der Vertragspartner darf das Medizinprodukt nur in Betrieb nehmen, wenn dieses bei sachgem\u00e4\u00dfer Installation, Instandhaltung und der Zweckbestimmung entsprechenden Verwendung der MDR entsprechen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>I. Gew\u00e4hrleistung und Untersuchungspflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unverz\u00fcglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel hat der Vertragspartner innerhalb von 7 Werktagen nach \u00dcbergabe bzw. Gefahren\u00fcbergang, nicht offensichtliche M\u00e4ngel binnen derselben Frist nach deren Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der einzelnen M\u00e4ngel zu r\u00fcgen.<\/li>\n\n\n\n<li>Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Etwaig von uns ersetzte Ware wird unser Eigentum. Ein Recht auf Selbstbeseitigung des Mangels und auf Ersatz des dadurch verursachten Kostenaufwandes steht dem Vertragspartner lediglich nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.<\/li>\n\n\n\n<li>Verweigern wir die Mangelbeseitigung oder Neulieferung, wird sie f\u00fcr den Vertragspartner unzumutbar oder schl\u00e4gt sie fehl, kann der Vertragspartner nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Auf Schadensersatz haften wir nur nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Ziff. J.<\/li>\n\n\n\n<li>S\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Vertragspartners setzen voraus, dass der gelieferte Gegenstand bereits bei Gefahren\u00fcbergang mit M\u00e4ngeln behaftet war. Insbesondere \u00fcbernehmen wir keine M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme seitens des Vertragspartners oder Dritter, durch nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse entstanden sind. Die Gew\u00e4hrleistungspflicht entf\u00e4llt auch, wenn seitens des Vertragspartners oder Dritter ohne Zustimmung von uns an der Ware unsachgem\u00e4\u00dfe Instandsetzungen, Besch\u00e4digungen oder \u00c4nderungen vorgenommen werden, die den geltend gemachten Mangel verursacht haben.<\/li>\n\n\n\n<li>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche d\u00fcrfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abgetreten werden. Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen d\u00fcrfen Zahlungen des Vertragspartners nur in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, der in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den geltend gemachten M\u00e4ngeln steht.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche wegen eines Mangels der von uns gelieferten Ware betr\u00e4gt 12 Monate ab \u00dcbergabe. Die Beschr\u00e4nkung der Frist gilt nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder das Vorhandensein der fehlenden Eigenschaft ausdr\u00fccklich und schriftlich garantiert haben. Hinsichtlich der Verj\u00e4hrung etwaig bestehender Schadensersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners gilt die nachfolgende Ziff. J.<\/li>\n\n\n\n<li>Entsprechend der Richtlinien (EU) 2017\/745 Artikel 14 und (EU) 2017\/746 beh\u00e4lt sich Life Systems vor, ein Stichprobenverfahren einzuf\u00fchren und eventuelle individuelle Qualit\u00e4tssicherheitsvereinbarungen abzuschlie\u00dfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, hierbei gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Unterst\u00fctzung zu leisten.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>J . Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Unsere Haftung wegen Pflichtverletzungen sowie die deliktische Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Ausgenommen hiervon ist unsere Haftung f\u00fcr die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten sowie sonstiger Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (sogenannte \u201cKardinalpflichten\u201d). In diesem Fall haften wir auch bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss auf Grund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umst\u00e4nde rechnen mussten. Eine weitergehende Haftung von uns ist unabh\u00e4ngig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht f\u00fcr mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Sch\u00e4den und Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies gleicherma\u00dfen f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (\u00a7 284 BGB) sowie im Falle des Verschuldens eines unserer Erf\u00fcllungsgehilfen sowie f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.<\/li>\n\n\n\n<li>Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, ist Life Systems berechtigt, die eigenen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen seine Vorlieferanten an den Besteller abzutreten. In diesem Fall kann Life Systems aus den vorstehenden Bestimmungen erst in Anspruch genommen werden, wenn der Besteller die abgetretenen Anspr\u00fcche gegen den Vorlieferanten gerichtlich geltend gemacht hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Etwaige Anspr\u00fcche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unber\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Life Systems haftet dar\u00fcber hinaus auch bei \u00dcbernahme einer Garantie gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten sind Schadensersatzanspr\u00fcche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>Schadensersatzanspr\u00fcche nach den vorstehenden Regelungen verj\u00e4hren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Nacherf\u00fcllung gem. S 437 Nr. 1, S 439 BGB besteht nur, sofern w\u00e4hrend der 12-monatigen Verj\u00e4hrungsfrist gem. Punkt I Ziff. 6 sowohl (i) der Besteller die Nacherf\u00fcllung verlangt, sowie (ii) Life Systems seine Nacherf\u00fcllungspflicht verletzt hat.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>K. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich s\u00e4mtlicher Forderungen gegen den Vertragspartner aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen, unser Eigentum (Vorbehaltsware).<\/li>\n\n\n\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme der gelieferten Ware durch uns liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, wir h\u00e4tten dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. In der Pf\u00e4ndung der gelieferten Ware durch uns liegt stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind nach R\u00fccknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gem\u00e4\u00df den Herstellervorgaben zu lagern und ggfs. zu transportieren und diese pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen die \u00fcblichen Risiken, wie z.B. Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismussch\u00e4den, ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren. Auf Verlangen ist Life Systems die Versicherungspolice zur Einsicht zu \u00fcbermitteln. Der Besteller tritt Life Systems im Voraus s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag ab. Die Abtretung wird von Life Systems hiermit angenommen. Hat der Besteller den Liefergegenstand nicht ausreichend versichert, so ist Life Systems berechtigt &#8211; aber nicht verpflichtet &#8211; den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage nach \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/li>\n\n\n\n<li>Jegliche \u00c4nderungen (wie z.B. \u00c4nderung einer Zweckbestimmung, \u00c4nderung, die die Konformit\u00e4t des Produktes beeintr\u00e4chtigen, Ummarkierungen der Verpackungen, Vermischung u.a.) der Vorbehaltsware darf nur gem\u00e4\u00df den geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgen und bedarf des schriftlichen Einverst\u00e4ndnis von Life Systems.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vertragspartner ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Life Systems jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in H\u00f6he des Rechnungsendbetrages einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer der zu unseren Gunsten bestehenden Forderung an uns ab, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach \u00c4nderung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Vertragspartner auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die \u00c4nderung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Ware.<\/li>\n\n\n\n<li>Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Vertragspartner verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns. Der Vertragspartner tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/li>\n\n\n\n<li>Wir verpflichten uns, die zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>L. Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Unsere Rechnungen sind \u2013 soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist \u2013 nach Erhalt netto ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Alle Zahlungen sind f\u00fcr uns spesenfrei zu leisten. Zahlungen werden zun\u00e4chst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen verwendet und dann zur Tilgung der \u00e4ltesten Rechnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdr\u00fccklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort f\u00e4llig.<\/li>\n\n\n\n<li>Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz geltend zu machen. Falls wir in der Lage sind, einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vertragspartner darf nur mit unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen aufrechnen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Vertragspartners mit nicht aus dem jeweiligen Vertrag resultierenden Anspr\u00fcchen ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>M. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Vertragspartner folgenden Anspr\u00fcche, insbesondere f\u00fcr Lieferungen und Zahlungen, ist M\u00f6nchengladbach, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Wiener \u00dcbereinkommens \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsverbindung ist M\u00f6nchengladbach, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentliches Sonderverm\u00f6gen ist oder wenn der Vertragspartner nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder falls der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthalt des Vertragspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch bei dem f\u00fcr den Sitz des Vertragspartners zust\u00e4ndigen Gericht zu verklagen.<\/li>\n\n\n\n<li>Sollte eine Bestimmung unserer AGB unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Der Vertragspartner und wir werden in einem solchen Fall versuchen, die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame oder durchf\u00fchrbare Bestimmung zu ersetzen, die dem am n\u00e4chsten kommt, was die Vertragspartner bei Vertragsschluss im wirtschaftlichen Sinne gewollt haben. Entsprechendes gilt f\u00fcr den Fall einer Vertragsl\u00fccke.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>N. Datenverarbeitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Personenbezogene Daten werden entsprechend den Grunds\u00e4tzen der EU-Datenschutz-grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Wir d\u00fcrfen an dieser Stelle auf unsere <a href=\"https:\/\/www.sgp-digital.de\/ls\/datenschutzerklaerung\/\" data-type=\"page\" data-id=\"3\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a> verweisen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4fts-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) Stand: 1. 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